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oder jene wurden an das Haus angeschrieben, in Stein gemeißelt, auf Schilder angebracht usw. Ebenso wie in der Neuzeit die Hausnummern hatten damals die Hausnamen privatrechtliche Bedeutung, z.B. für Verträge. Auch wurde oft der Hausname auf den Besitzer übertragen. Da es vorkam, daß ein Hausbesitzer den Namen änderte, um schuldigen Verpflichtungen zu entgehen, wurde verordnet, daß ohne obrigkeitliche Genehmigung derartige Änderungen nicht mehr geschehen dürfen.
Als der Häuser immer mehr und mehr wurden und oft der Fall eintrat, daß in einer Stadt der Name eines Hauses, wenn auch mit Zusätzen versehen, wiederkehrte, wurden die Zustande unhaltbar. Man schuf eine Wandlung und setzte an Stelle der Namen Hausnummern. Die erste Numerierung und zwar eines Häuserblocks nahm in Paris im Jahre 1512 ein Architekt vor, indem er einen Komplex von 70 Grundstücken mit fortlaufenden Zahlen versah. Sein Beispiel, fand zunächst keine Nachahmung, denn alle diese Versuche scheiterten an dem Widerstand der "Vornehmen", die nicht dulden wollten, daß die Nummern ihrer Paläste neben denen "armseliger Läden" zu stehen kamen. Erst in den Jahren 1726-65 wurde in der französischen Hauptstadt Zu verschiedenen Malen angeordnet, daß die Neubauten in den Faubourgs mit Nummern versehen werden sollten. Im Jahre 1789 führte das republikanische Regime die allgemeine Numerierung zur leichteren und übersichtlicheren Verteilung der Steuern, nicht aber aus Rücksicht auf den Verkehr ein. Bald darauf machte man auch in Wien Versuche, die Häuser durch Zahlen Zu bezeichnen, und das bewog den Königlichen Geheimen Kriegsrat und Stadtpräsidenten Eisenberg in Berlin, am 5. Januar 1798 eine Numerierung der Häuser, wenn auch in recht unpraktischer Weise vorzuschlagen; sie sollten nämlich durch die ganze Stadt gezählt werden. Eine Kabinettsorder vom 16. Januar 1798 gab den Auftrag zur Numerierung, die dann aber straßenweise erfolgte. Viele Jahre später ging man auch in Würzburg an die Numerierung zuerst nach Distrikten, später nach Straßen abgeteilt. Die Hausnamen der alten Zeit findet man bei Privathäusern nur mehr selten, dagegen öfters noch bei Gasthäusern und Apotheken.
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Wenn man über Straßen spricht, darf man der Straßenpflasterung nicht vergessen. Mit dieser war es in Würzburg sehr schlecht bestellt. Im Jahre 1453 wurde mit der Pflasterung einiger Gassen begonnen. Damit ging die Beaufsichtigung über die Straßenreinigung Hand in Hand. Aber erst 1493 erging das polizeiliche Verbot, fernerhin Unrat, Mist udgl. auf das Pflaster zu weifen und die Mistgruben zu beschütten bei 1 Pfg. Strafe. Weiter mußte das vor den Häusern liegende Brennholz weggeschafft werden und jeder Rockener (Roggenbrotbäcker) und Semeler (Weißbrotbäcker) durfte fürderhin statt 12 bezw. 18 nur mehr 10 Schweine auf der Straße laufen lassen, während für den Antoniter-Konvent (heute Ursulinerklostei) die Anzahl auf 14 festgesetzt wurde. Die Schweine mußten gezeichnet sein, jene der Antoniter überdies ein Glöcklein am Halse tragen. Trotz aller