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X    VORWORT.

Viele sind nur teilweise beschrieben, wie jeweils in den Noten unter
dem Texte angegeben ist. Blatt 2r bringt in goldener Majuskel auf
blauem Grunde, von einem ganzseitigen, bunten Barockrahmen ein-
gefaßt — in den vier Ecken die Embleme der vier Evangelisten —,
das Juramentum rectori universitatis faciendum ys [!] qui in album
sive matriculam universitatis inscribi volunt, wie oben beim ersten Band
angegeben. Bl. 3r gemaltes Wappen des Fürstbischofs Julius Echter,
ebenfalls in bunter, blattgroßer Umrahmung, wie in Band I, Bl. 4*,
nur hier im zweiten Bande ie es entlieh großartiger. Bl. 6r Wappen des
Fürstbischofs Johann Philipp Franz Graf v. Schönborn (1710—1724)
in gleicher Ausstattung. Bl. 7r beginnt der Text : Actum sub Rectoratu
Magnificentissi | mo Reverendissimi ac Celsissimi S. R. I. Principis ac |
Domini D. Joannis Philippi Francisci usw., wie unten S. 532 f., und
dann folgen m Abschrift von der Hand eines Schreibers die Namen
wie I, f. 401r ff. bis Bl. 10v. Bl. llr gibt, wieder mit ganzseitiger
Umrahmung, das Wappen des Domherrn Philipp Ernst von Guttenberg
als Rektors für 1721/22, worauf die Einträge dieses Rcktoratsjahrcs
und der folgenden von derselben Hand aus I, 405rff.iviederholtiverden
(unten S. 450 ff.) bis zum 1. II. 1727, Bl. 28v (unten S. 568), ivo eine
neue Kopistenhand einsetzt. Unterbrochen icird der Text nur Bl. 21r
durch das prächtige, mit der Umrahmung die ganze Seite ausfallende
Wappen des Fürstbischofs Christoph Franz v. Hutten (1724—29),
Rektors für 1724/25, und Bl. 24r das des Domdekans Johann Veit von
Würzburg, Rektors 1725/26. Der neue Schreiber wiederholt aus Band I
die Namen vom 1. II. 1727 bis zum 12. III. 1729, Bl. 28''—33r (unten
S. 568—579, Nr. 13890—14225), womit die Abschrift schließt. Sie
ist nickt eben rühmenswert, da es weder dem einen noch dem andern
Schreiber auf diplomatisch getreue Wiedergabe seiner Vorlage ankam.
Die Orthographie der Personen- wie der Ortsnamen ist ziemlich frei,
die Fakultätsangabe, wo sie dem Zusammenhang zu entnehmen ist,
wird öfters unterlassen. Sind solche Freiheiten oder Nachlässigkeiten
vergleichsweise harmlos, so wird die Sache schlimmer, wo die Vorlage
fälsch gelesen ist. Manche Namen sind auf diese Weise bis zur Un-
kenntlichkeit entstellt, so z. B. 12 989 Rulhaug st. Rotbaug, 13 000 Bauh-
mann st. Bachmann, 13 016 Bernardswecianus st. Bernardsweileranus,
13 038 Kreissing st. Greissing, 13 056 Eckard st. Erhard, 13 058 Kramb-
ling st. Grämling, 13 066 Molder st. Molitor, 13085 Ziegelbrenner st.
Eichelbrenner, 13138 Bahler st. Pesler (Bester) usw., wie aus dem
textkritischen Apparat S. 533—579 an zahlreichen Beispielen zu er-
sehen ist. Auch Umstellungen (s. S. 546, Note 2 u. 5, S. 575, N. 5)
und sogar Auslassungen kommen vor, wie 13306 (s. S. 551, Note 4,

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