Vorschau

189

bach (1795-1802) als Residenz zugewiesen. Er siedelte aber nach Bamberg über, wo er starb. Im Jahre 1823 erwarb die Harmonie den Hof Rannenburg vom bayerischen Staat um 25 375 Gulden, ließ ihn für ihre Zwecke um-und den prächtigen Saal neu erbauen, der am 24. Oktober 1824 seiner Bestimmung übergeben wurde. Die Gesellschaft Harmonie ist im Jahre 1812 aus dem Verein Museum hervorgegangen, der 1803 als Leseverein gegründet worden war. Die erste öffentliche Lesegesellschaft ist am 25. Februar 1785 unter dem Vorsitz des Polizeipräsidenten Domherrn Graf v. Rotenhahn (gestorben 1800) ins Leben gerufen worden, aber schon vier Jahre später infolge der ablehnenden Haltung des Fürstbischofs Franz Ludwig v. Erthal (1779-1795) wieder eingegangen. Private Lesezirkel (Familien-und Freundeskreis) hat es schon vor 1785 gegeben. Erst 1803 konnte sich unter dem Namen Museum ein Verein für Lektüre periodischer in-und ausländischer Zeitungen und wissenschaftlicher Zeitschriften bilden, der nach mehrmaligem Verfassungswechsel sich in Harmonie umtaufte.

Hs.-Nr. 5 und 7. Der ehemalige Domherrnhof Osternach oder Osterna mit der Kapelle und Vikarie zur hl. Maria. In dem Hofe lebten Herren v. Osternach,

v.
Pfutzeche, v. Schönborn, v. Rosenbach und v. Greifenklau-Vollrath. Im Hofe Osternach fand die Sitzung 1. Instanz der gerichtlichen Zweikämpfe statt. Die drei Gerichtsstätten, an welchen das landgerichtliche Verfahren im Bezicht-oder Verleumdungsprozeß der adeligen Personen stattfand, dienten schon seit der Zeit des Bischofs Johannes v. Grumbach (1455-1466) nicht mehr diesem Zwecke, obwohl erst im Jahre 1447 Bischof Gottfried Schenk
v.
Limburg (1443-1455) eine Prozeßordnung für das Kampfrecht erlassen hatte. Das Verfahren hieß das Kampfrecht und Frankenrecht. Bei diesem Kampfrechtsprozeß mutzte der Bischof als Herzog zu Franken im herzoglichen Ornate, also mit dem Panzer bekleidet, das entblößte Herzogsschwert zwischen den Beinen, den Vorsitz führen. Der erste Termin fand statt im Domherrnhof Osternach, dessen obere Stube auch sonst von den Bischöfen im 14. Jahrhundert zu landgerichtlichen Sitzungen benutzt wurde. In dieser Stube saß der Bischof mit dem Rücken gegen den Hof "Rannenberg", also das Gesicht nach Osten gewendet, umgeben von bis eilf Rittern, "möchten deren mehr gesein, das were besser". Der Kläger stand kampfbereit in grauem Gewande mit Kampfhut, Kolben und Schild an der Ecke des gegenüberliegenden Hauses und wurde, nachdem sein "Fürsprecher" die Klage vorgebracht, unter dem Zurufe seiner Begleiter: In Gattes Namen fahren wir! von dem Kämmerer an der Hand vor die Schranken des Gerichts geführt. Hierauf wurde der Beklagte oder "Antworte!" von dem Kämmerer dreimal bei Namen gerufen und zur Verantwortung vorgeladen, wobei der Kläger bei jedem Aufrufe mit dem Streitkolben auf den Schild schlug. War der Beklagte nicht anwesend, so mußte der Bischof mit den Schöffen auf das Erscheinen des Beklagten oder seines Vertreters warten bis Sonnenuntergang. Kam er nicht, so wurde der zweite Termin auf 14 Tage später anberaumt, oder wenn auf den 14. Tag ein Fest fiel, an dem nächstfolgenden Gerichtstage darauf. Die Verhandlung

Virtuelle Bibliothek Würzburg

Virtuelle Bibliothek  > 30/NZ 97959 M533(2) - Würzburgs Straßen und Bauten - ein Beitrag zur Heimatkun...  > Seite 189