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lich von selbst versteht, vom Rate besonders zugesichert, mit dem Beisatze, daß er Handgelöbnis ablegen solle, mit dem Apotheker darüber ein Register zu führen, und nicht mehr "Zeugk" herauszunehmen, als er im Franzosenhause nötig haben würde. Von einem Arzte und einem über den gemeinen Barbierern stehenden Wundarzt für das Franzosenhaus trifft man in dieser Zeit keine Nachricht an. Meister Friedmann war demnach Alles in Allem, und band und schnitt, was ihm unter die Hände kam. Die höhere Chirurgie, wie die gemeine, ward damals durchgängig noch von den Barbieren ausgeübt. Im Jahre 1577 bewarb sich z. B. Anna Stollin um die Aufnahme in das Franzosenhaus, weil sie sich darin einen Schenkel abschneiden lassen wollte. Eine Kleinigkeit für einen Barbierer! Dem Späherauge des Bischofs Julius entging nicht die Wahrnehmung der schädlichen Halbheit und Unzulänglichkeit ärztlicher und wundärztlicher Hülfe in dem Hause. Immer besorgt und bekümmert für Kranke und Arme gedachte er auch hier seine wohltätige Hand zu reichen. Er sandte daher am 3. November 1581 den Dr. Schweikart und seinen Sekretär Conrad Weiner an den Rat der Stadt, dem sie melden mußten, daß Er, Bischof, ein ansehnlich Spital erbaut habe, dessen Haushaltung er nun zu beginnen im Begriff stehe. Sein Wunsch und Vorhaben sei, mit demselben Spital auch das Franzosenhaus und das Seelhaus zu vereinigen, welche beide in dessen Nähe lägen. Daher möge ihm der Rat angeben, wie viel Arme sich darin befänden, und worin das Vermögen und Einkommen derselben bestehe. Damit man aber nicht auf den Gedanken verfalle, als ob etwa diese Vereinigung dem Rate und der gemeinen Stadt zum Nachteil gereichen könnte, sei Er erbötig, sich dafür in bester Form verbindlich zu machen, und zum Überfluß auf den Fall einer Veränderung mit dem Hauptspitale ein Verzeichnis alles dessen auszustellen, was man hineingegeben, und daraus wieder zu empfangen habe. Nebstdem sollte dem Rate die Befugnis eingeräumt werden, aus seiner Mitte Pfleger für jenes Beigebrachte aufzustellen. Um dem Rate gewissermaßen zu schmeicheln, ließ Julius demselben zugleich die Stiftungsurkunde über sein neuerbautes Spital zu dem Ende zustellen, um das ihm etwa nötig und angemessen Scheinende daran zu verbessern. Allein der Rat faßte am

10. November den Beschluß, man solle den Bischof bitten, die genannten Armenhäuser unangetastet zu belassen. Indes hatte der Antrag des Bischofs das Gute hervorgebracht, daß nun auf das Seelhaus und das Franzosenhaus die nötige größere Sorgfalt verwendet ward. Vornehmlich nahm man jetzt darauf Rücksicht, daß nicht alle und jede mit der Lustseuche behaftete Kranke in das Franzosenhaus aufgenommen wurden, wie es bisher geschah, und wodurch manche arme unheilbare Kranke dem Hause für immer zur Last blieben. Man traf jetzt die Anordnung, daß die Kranken vor ihrer Aufnahme erst von geschwornen Ärzten untersucht und nach deren Ermessen entweder in das Franzosenhaus oder das Siechenhaus vor dem Pleichacher Tor, als den Aufenthaltsort für Unheilbare gebracht wurden. Nicht selten wurden in das Franzosenhaus dahier auch Kranke vom Lande hereingebracht, weil dieselben dort bei dem Mangel an Ärzten nicht geheilt werden konnten. Man fand überall auf dem Lande die traurigsten

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