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erwählt und einer war der eigentliche Vorstand. Die "Fünfer" hatten auf alle Mißstände und Mißbräuche zu sehen, auch darauf, "daß in den Waren ein billiger Preis durchgehends observiert werde" usw. Ferner wurde in den Privilegien bestimmt, daß Jeder mindestens 5 Jahre lang die Lehre durchgemacht und 3 Jahre "servieret", d. h. als Gehilfe gearbeitet hat. Sonst wurde keiner zur Handelsschaft zugelassen. Am 12. Juli 1709 folgte ein zweites Privileg des gleichen Fürstbischofs, das aber mehr fiskalischer Natur war und von den zu entrichtenden Gebühren handelte. Diese 2. Ordnung enthielt auch Bestimmungen, die unserem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und unserem Gewerbegesetz sehr ähnlich waren. Die eingehenden Gebühren und Strafen -hieß es darin -sollen gleichmäßig geteilt werden; die eine Hälfte erhielt der Oberrichter, die andere die Handelskasse. Da der Oberrichter jedoch der Ordnung zuwider Hausierpatente verlieh, mußte die Kaufmannschaft öfter Hiewegen Beschwerde führen. In die Protokollbücher der Kaufmannschaft wurden die von der Zunft aufgenommenen Handelsleute eingetragen. Besondere Förderung erfuhr die Handelsvertretung durch, die revidierte Handelsordnung des Fürstbischofs Friedrich Karl v. Schönborn (1729-1746) von 1742 und durch die Prü-fungs-Ordnung des Fürstbischofs Adam Friedrich v. Seinsheim (1755-1779) von 1770; namentlich letzterer Fürst war dem Handelsstand überaus wohlgesinnt. Als Namen der Kaufmannskorporation nennen die Protokollbücher: "Die Handlung", dann "Die inkorporierten Handelsleuth", später "Der Handelsvorstand" und von 1812 ab "Die Handelsinnung". Die Ordnungen und Privilegien blieben bis 1827 in Kraft, in welchem Jahre das Handelswesen eine gesetzliche Regelung durch die Regierung erfuhr. Die Handelsinnung wurde damit zum Handelsverein. Am 19. Mai 1843 erhielt die Handelskorporation den Namen Handelskammer von Unterfranken und Aschaffenburg. Von 1850 bis 1868 bestanden Gewerbe-, Fabrik-und Handelsräte. Durch die Verordnung vom

20. Dezember 1868 wurde die "Handels-und Gewerbekammer" gegründet, die ein ständiges Büro, zunächst im Rathaus, später mietweise seit 1887 im Hauers-Haus (Franziskanergasse Hs.-Nr. 14), sodann 1891 im Stubers-Haus (Domerschulstraße 10) und im alten "Hof Teutleben" (Domerschulstraße 6) erhielt. Infolge der Reorganisation der Vertretung durch die Verordnung von 1908 als "Handelskammer" mit vermehrter Mitgliederzahl machte sich die Erwerbung eines eigenen Heimes nötig. Im Herbst 1912 wurde hiefür das Anwesen der Photographenwitwe Galvagni an der Neubaustraße gekauft; die Stadtverwaltung trat ferner unentgeltlich zwei kleinere Grundflächen an der Ottostraße und am Zwinger ab. Die Projektierung und die Leitung des Baues erfolgte durch Herrn Architekt Fritz Saalfrank; die finanziellen Mittel (rund 200 000 Mk.) wurden durch freiwillige Spenden und Anteilzeichnungen Würzburger Handels-und Industriefirmen aufgebracht. Die Grundsteinlegung geschah am 21. April 1913. Eröffnet wurde das Haus am 27. April 1914. Äußerlich trägt das schöne Gebäude die Formen des späten Barockstils; über dem Erdgeschoß sind die Embleme von Handels-und Industriezweigen, über dem Saalgeschoß die Wappen der unterfränkischen Handelsgremien angebracht. Schöne Kunstgitter zieren die Eingänge außen und

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