Vorschau

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Gezeuge ganz außer Gebrauch gesetzt werden sollten, genaue Bestimmungen enthielt und überdies den Fischern sowie den Bürgern, Häckern, Bauern usw. das überhandgenommene Feuern, Leuchten und Tauchen, das Stechen der Fische und die Anwendung von giftigen Kugeln und Kuchen auf dem Maine, in den Abwässern und an den Wehren ganz untersagte. Diese Verordnung wurde aus gleicher Veranlassung im Jahre 1766 erneuert. Im Jahre 1575 verlieh Bischof Julius Echter v. Mespelbrunn (1573-1617) der Würzburger Fischerzunft das Privilegium, daß alle fremden und jene einheimischen Fischer, die nicht die Meisterrechte besaßen oder sich nicht in die Freiheiten eingekauft hatten, von jedem Zentner "Fischwerks", so auf dem Maine ein-oder durchgeführt wurde, zwei Pfennig Zoll bezahlen mußten. In einer Urkunde heißt es, "mit dem Fischrecht sei seit unvordenklicher Zeit das Recht verbunden, mainaufwärts bis an die Grenze von Bergrheinfeld und mainabwärts bis an die Grenze unterhalb Gemünden ohne allen Aufenthalt und alle Beeinträchtigung ungehindert zu fischen, ohne daß er dafür noch weiter zu zahlen hätte oder gegenwärtig noch etwas entrichtet, oder für die Zukunft ohne Beeinträchtigung mit einer Auflage hiefür wird belastet werden können, und dies umso weniger, als die zu entrichtenden 3 Gulden 45 Kreuzer (per Mitglied) nicht allein für das Fischen, sondern für jedes mit der Fischerei verbundene Geschäft als da ist die Besorgung der Mainüberfahrt am Schießplatz, am Kranen und unten am Schneidturm, das Sandschöpfen, das Fahren als Schiffsknechte mit großen Frachtschiffen mainauf-und -abwärts, welches alles den hiesigen Fischern ganz allein zusteht". Ein Hauptfest der Fischer war zu Pfingsten das Fischerstechen, wozu die jungen Gesellen oder Meister berufen waren. Einer derselben hatte das Fest auszurichten, die Kränze zu besorgen, Pfeifer, Jungfrauen und Weiber freizuhalten. Es kämpften zwei Parteien zu je 8 Stechern gegeneinander, alle in kurze Leinen gehüllt. Die eine Hälfte trug die Farben weiß-rot oder rot (die alte Reichsfarbe), die andere weiß-blau (die Farbe der Wittelsbacher, deren Kaiser Ludwig den Zünften gewogen war. Von ihm führten auch die Zünfte in Zürich das weiß-blaue Banner und heute noch sind die dortigen Kantonsfarben weiß-blau). Das fröhliche Spiel scheint manchmal in Ernst ausgeartet zu sein. Seit dem 30jährigen Krieg kam es außer Gebrauch, zumal es nicht bloß der Zunfttasse, sondern auch den Einzelnen schweres Geld kostete. (Ein solches Fischerstechen veranstaltete am 8. August 1920 der Turnerbund Jahn auf dem Maine vor vielen taufenden von Zuschauern.) Doch blieb am 3. Pfingstfeiertage der sog. Jahrtag, ein Trauergottesdienst für die gestorbenen Mitglieder in St. Burkard. Hiezu erschienen sie mit der umflorten Zunftfahne, zu deren Anschaffung jeder neueintretende Geselle 1/2 Gulden opfern mutzte. Vorne im Chor standen die vier jüngsten Meister und die vier jüngsten Knechte um die Bahre mit schweren brennenden Kerzen. Es bestand eine eigene Wachskasse, in welcher jeder Meister und Knecht bei der Aufnahme 1-2 Pfund Wachs beisteuern mußte. Daher stammt auch das Würzburger Sprüchwort: Für Wachs ist gesorgt. Jedes Handwerk war stolz darauf, bei den öffentlichen kirchlichen Prozessionen die schwersten und schönsten

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