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in Erfurt von einer schweren Brustkrankheit befallen, die ihn zeitlebens nicht mehr verließ. Am 9. Mai 1805 ist Deutschlands geliebtester Dichter diesem Leiden erlegen. Sein 100. Todestag wurde im Jahre 1905 überall, wo die deutsche Junge klingt, gefeiert. In den Steinbachsanlagen dahier wurde damals die "Schillereiche" zum Gedächtnis des Dichters gepflanzt und ein Felsstück daselbst trägt Schillers Medaillon. Schillers älteste Tochter, Karoline, verheiratet mit dem Bergrat Junot, ist 1850 in Würzburg gestorben und liegt im hiesigen Friedhof begraben.

Schmalzmarkt.

4. (Neumünster-)Bezirk. Zwischen der Schustergasse und Blasiusgasse. Früher Rosengasse (Urkunde 1346) nach dem Hofe Rosenberg oder zu den Knöpfen (Ecke Schmalzmarkt und Blasiusgasse). Einige Zeit wurden auf dem Schmalzmarkt auch Schweine feilgehalten. Der Schmalzmarkt befindet sich am Ausgang der Gasse zum Marktplatz. Hs.-Nr. 6. Hof zur kleinen weiten Tür. Hs.-Nr. 12. Hof zu den großen goldenen Knöpfen. Im 15. Jahrhundert auch Seckendorfhof, nach der Frhrl. Familie v. Seckendorf, welche den Hof besaß.

Auf das eigenartige Madonnenbild an der Ecke des Hauses sei besonders hingewiesen.

Schönbornstraße.

4. (Neumünster-)Bezirk. Verbindet den Kürschnerhof und Marktplatz mit dem Dominikanerplatz. Johann Philipp Franz (geboren 15. Februar 1673, Regierungszeit 1719-1724) und sein Bruder Friedrich Karl, Grafen v. Schönborn (geboren 3. März 1674, Regierungszeit 1729-1746) waren kunstsinnige Regenten, welchen Würzburg viel zu verdanken hat. Ein besonderes Verdienst um die Verbesserung des Bauwesens in der Stadt erwarb sich Fürstbischof Johann Philipp Franz v. Schönborn. Bis zu seiner Regierung baute man nach Willkür und ohne Rücksicht auf Simmetrie der Stockwerke, Fenster, Dächer und Straßen. Dadurch war ein großer Übelstand eingerissen, und es zeigte sich nicht die entfernteste Absicht, nach und nach die vielen engen und winklichen Gassen und sogenannten Überbäue zu beseitigen, welche die Altvordern bloß wegen Abhaltung der Sonne von den Kelleröffnungen derartig angelegt hatten. Daher erließ der Fürst am 22. August 1722 ein besonderes Bau-Mandat. Darin ward geboten, daß künftig Niemand nach seiner Willkür bauen dürfe, sondern vorerst der angeordneten Baukommission einen Ritz zur Einsicht und Genehmigung vorlegen und deren Anweisung, wie in Absicht auf gleiche Linie der Gasse, Höhe der Stockwerke, Tüchtigkeit der Mauern und Sicherstellung des Nachbars vor Brandgefahr zu bauen sei, genau befolgen solle. Neue Überbäue, Erker, Vorsprünge, Giebel und Satteldächer gegen die Gasse wurden nicht mehr geduldet. Um die hiesigen Stadtbewohner aufzumuntern, durch zierliche Gebäude die Stadt zu verschönern, gestattete jene Verordnung den Erbauern neuer Häuser von Grund aus eine 10jährige Schatzungs-und

Steuerfreiheit, eine 5jährige aber denjenigen, welche die Vorderseite ihrer alten Häuser

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