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Wie dieser Fůrst ein zeit aůch ist
seiner eren vnd Landt entsetzt gewest.

Diser herr ist aůch ein zeit lang seiner erenn vnd Lanndt entsetzt gewest.
Vnnd ist doch entlich nach vil sorglichen kriegenn důrch des Romischen
kaÿsers Otto des andern gnad wider in sein Veterlich erb
einkůmmen. vnd bracht den maÿstenn taÿl seiner lehennschafft in
freÿes erb. vnnd eÿgenschafft.

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