Wie dieser Fůrst ein zeit aůch ist
seiner eren vnd Landt entsetzt gewest.
Diser herr ist aůch ein zeit lang seiner erenn vnd Lanndt
entsetzt gewest.
Vnnd ist doch entlich nach vil sorglichen kriegenn důrch des
Romischen
kaÿsers Otto des andern gnad wider in sein Veterlich erb
einkůmmen. vnd bracht den maÿstenn taÿl seiner lehennschafft
in
freÿes erb. vnnd eÿgenschafft.