Transkriptionsrichtlinien

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Ausgangspunkt der vorliegenden Transkription von Ms. Cas. 9–11 war eine erste, im Auftrag der Landesbibliothek Coburg hergestellte Abschrift des Textes. Diese wurde von Christina Meckelnborg und Anne-Beate Riecke umfassend korrigiert und überarbeitet. Für die Bände Ms. Cas. 9 und 10 geschah dies anhand von Readerprinterkopien, für Ms. Cas. 11 konnte bereits auf die Digitalisate der Chronikbände in ‘Franconica online’ zurückgegriffen werden.

Die Erstellung der Transkription des Weimarer Chronikbandes Reg. O 21 basierte dagegen von Anfang an auf Digitalisaten. Fragliche Lesungen wurden in jedem Fall an den Handschriften selbst überprüft.

Die Transkription gibt die Texte von Ms. Cas. 9–11 und Reg. O 21 weitgehend wort- und buchstabengetreu wieder. Entsprechend wurde die Zusammen- bzw. Getrenntschreibung der Handschriften übernommen. Die Vorlagentreue von Zeilenumbrüchen ist beim Text des Weimarer Lagenkonvoluts gewahrt; für die Abschriften der Coburger Bände wurde sie angestrebt, Worttrennungen wurden dabei jedoch in der Regel nicht wiedergegeben. Da in den Handschriften Trennzeichen zudem nicht konsequent gesetzt sind, wurden in der Transkription Wortbestandteile am Zeilenende auch dann unkommentiert mit denen zu Beginn der folgenden Zeile zusammengeschrieben, wenn dies an anderen Stellen vom Schreiber so gehandhabt worden war.

Bei der Ansetzung der Buchstaben war inbesondere zwischen ‘I’ und ‘J’ zu unterscheiden: ‘J’ hat einen Querstrich im meist langen, schlaufenlosen Schaft, während ‘I’ am Schaftende eine Schlaufe aufweist, die den Schaft wieder kreuzt.

Darüber hinaus wurden vor allem die Groß- und Kleinschreibung, die in den Chronikbänden bei einigen Buchstaben zahlreiche Zwischenstufen aufweist, und die Darstellung von Diakritika geregelt.

Generell wurde die Großschreibung von Buchstaben am Wortanfang übernommen, im Wortinnern jedoch nur zu Beginn von Kompositabestandteilen und Wortstämmen wiedergegeben (wie beispielsweise in Cas. 10, 36v, 5. Zeile von unten konigRaich oder Reg. O 21, 207v, letzte Zeile darInnen). Großschreibung in anderen Stellungen wurde ignoriert. Bei einigen, zum Teil besonders vielgestaltig geschriebenen Buchstaben zu Wortbeginn wurde nach folgenden Regeln zwischen der Wiedergabe als Groß- und Kleinbuchstabe entschieden:

c, d, h, p, v, w Unterscheidungsmerkmal zwischen Groß- und Kleinschreibung war die Größe des Buchstabens: Reicht der Buchstabenkörper über die Mittellinie hinaus, wird der Buchstabe groß geschrieben, bleibt er darunter, klein ‑ mit einer Ausnahme: Der Buchstabenkörper reicht zwar über die Mittellinie hinaus, ist jedoch insgesamt nur sehr schmal. In diesem Fall gilt ebenfalls Kleinschreibung (wie bei derhalb Cas. 11, 101v, letztes Wort der 6. Zeile von unten). In Zweifelsfällen war das Verhältnis zu den Großschreibungen in der direkten Umgebung entscheidend.
f Unterscheidungsmerkmal war die Buchstabenform: Der Kleinbuchstabe hat als Unterlänge einen geraden Schaft, der Großbuchstabe einen sanft (oft sanft nach links) geschwungenen Schaft mit kleinem Bogen als Abschluß.
k Auch hier wurde nach der Buchstabenform entschieden: Als Großbuchstabe gilt ein ‘k’ nur, wenn es links vom Stamm noch einen Abstrich hat; dieser Abstrich ist meist geschwungen.
l Maßgeblich für die Wiedergabe war die Buchstabenform: Weist der Schaft des Buchstabens eine Ausbuchtung nach links mit einem scharfen Knick auf, wird die Form als Großschreibung gewertet, andernfalls als Kleinschreibung.
s Unterscheidungsmerkmal war die Buchstabengröße: Alle ‘s’-Formen, die bis zur Mittellinie reichen, und das Schaft-‘s’ wurden als klein gewertet, alle Formen, die über die Mittellinie hinausgehen, als groß.
z Unterschiede, die eine Groß- bzw. Kleinschreibung rechtfertigen, sind im Fall des ‘z’ nicht zu beobachten. Da das ‘z’ stets über die Mittellinie hinausreicht, wirkt es immer wie groß geschrieben, was sich in der Transkription aufgrund der Menge der ‘z’-Graphien jedoch als sehr störend erwies. Daher wurde ‘z’ in der Transkription überwiegend klein geschrieben und nur zu Beginn von Absätzen oder Abschnitten groß.

Diakritika wurden prinzipiell dokumentiert, auch wenn das Beizeichen eventuell nur der Unterscheidung von einem ähnlichen Buchstaben diente, wie beispielsweise im Fall des ‘ů’ der Kringel möglicherweise nur das ‘u’ gegenüber einem ‘n’ kennzeichnete. Allerdings wurden ein wie auch zwei Punkte über einem ‘u’ oder ‘y’ vereinfachend als ‘ü’ oder ‘ÿ’ dargestellt. Außerdem ist bei den Großbuchstaben ‘E’ und ‘F’ als Abschluss des oberen Querbalkens ein (gelegentlich weit) abgesetzter Punkt möglich, der nicht als Diakritikum des folgenden Buchstaben gewertet werden darf (siehe z. B. Eysennach, Cas. 11, 69r, und 85r, jeweils 4. Zeile von unten).

Die wenigen Abkürzungen, die der Text der Handschriften bietet, wurden stillschweigend aufgelöst. Meist betraf dies auslautendes ‘-n’ mit Nasalstrich oder übergesetzter geschlängelter Linie, das zu ‘-en’ aufgelöst wurde (z. B. fůndñ für ‘fůnden’ und fůrtñ für ‘fůrten’, beide Cas. 11, 86r, letzte Zeile), oder auslautendes ‘-e’, das etwas über die Mittellinie hinausgeht und einen großen Abschwung aufweist (zu sehen z. B. auf Cas. 11, 84r, am Ende der zweiten Zeile vor der Überschrift).

 

Christina Meckelnborg
Anne-Beate Riecke

Juli 2013


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